Allgemeine Beförderungsbedingungen (ABB) der Velvet Aviation Services GmbH für die Vermittlung von Flügen an Privatpersonen und Unternehmen.
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Beförderungsbedingungen (im Folgenden: ABB) gelten für alle über die Velvet Aviation Services GmbH geschlossenen Verträge zur Flugbeförderung zwischen der
Liesenstraße 3A
10115 Berlin
E-Mail: charter@velvetair.de
Geschäftsführer: Sebastian-Magnus Becker; Philipp Vetter
Registergericht: Amtsgericht Berlin (Charlottenburg) HRB 232242
(nachfolgend „Velvet Air“)
und dem Kunden.
Die ABB gilt unabhängig davon, ob der Kunde ein Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist. Ein Verbraucher ist eine natürliche Person, die Buchung über die Velvet Air zu einem Zweck abgibt, der überwiegend weder ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.
1.2. Maßgebend für den Beförderungsvertrag ist die bei Absendung der Angebote gültige Fassung der ABB.
1.3. Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden akzeptiert Velvet Air nicht. Dies gilt auch, wenn Velvet Aviation Services der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Buchung und Zustandekommen des Vertrages zur Luftbeförderung
2.1. Über die Velvet Air kann der Kunde auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Luftbeförderungs-leistungen buchen. Der Kunde muss sich dazu einverstanden erklären, dass die Velvet Air personenbezogene Daten aufnimmt und registriert. Hierfür gelten die Allgemeinen Nutzungsbedingungen von Velvet Air (nachfolgend „Nutzungsbedingungen“), dessen Bestimmungen unter anderem über einen entsprechenden Link unten auf jeder Seite der Velvet Air Internetpräsenz abrufbar sind. Die einzelnen Schritte zur Buchung und zum Vertragsschluss werden im Nachfolgenden erläutert:
2.1.1. Buchung
a) Um einen Flug anzufragen muss der Kunde die von ihm gewünschten Reisedaten, seinen Abflug- und Ankunftsort sowie die gewünschte Personenzahl der Beförderung in die auf der Velvet Air Internetpräsenz dafür zur Verfügung gestellte Maske eingeben und abschicken. Die Eingabe der Daten und das Abschicken derselben ist noch kein verbindliches Angebot des Kunden, sondern zunächst eine unverbindliche Anfrage ihm Flugvorschläge zuzusenden.
b) Velvet Air sucht dann zu den angegebenen Reisedaten passende Flugvorschläge. Innerhalb kürzester Zeit schickt Velvet Air eine E-Mail an die angegebene E-Mail-Adresse mit einer Zusammenstellung als PDF von auf die angegebenen Reisedaten passenden Flugvorschlägen und den jeweiligen Preisen (siehe hierzu auch Ziffer 4). Diese E-Mail stellt kein bindendes Angebot von Velvet Air zum Abschluss eines Vertrages zur Luftbeförderung dar, sondern es handelt sich um eine Einladung an den Kunden, ein Angebot zum Abschluss eines solchen Vertrages abzugeben.
c) Der Kunde kann dann einen passenden Flug aussuchen, indem er mittels seiner Unterschrift, Name und Datum das jeweilige Angebot in Form einer PDF bestätigt.
d) Die Buchung erfolgt dann mit dem Zurücksenden des unterschriebenen Angebots als PDF an Velvet Air.
e) Eingabefehler kann der Kunde jederzeit Velvet Air per E-Mail oder Telefon mitteilen. Diese werden sofort berücksichtigt. Insofern möglich und das Angebot aktualisiert.
f) Wenn der Kunde die Buchung abschließen will, muss er das unterschriebene Angebot per E-Mail zurücksenden.
g) Mit dem Absenden des unterschriebenen Angebots kommt ein Vertrag zwischen dem Kunden und Velvet Air über den angefragten Flug zustande.
h) Der Kunde kann dann nach Erhalt der Rechnung die Zahlung anweisen.
i) Velvet Air wird den Zugang der abgegebenen Buchung unverzüglich nach dem Bezahlvorgang seitens des Kunden per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt eine verbindliche Annahme des Angebots des Kunden.
j) Sollte der angefragte Flug im Zeitraum zwischen der Buchung des Kunden und der Bestätigung des durchführenden Luftfahrtunternehmens nicht mehr verfügbar sein, ist Velvet Air berechtigt dem Kunden einen gleichwertigen Ersatz zu beschaffen. Gleichwertiger Ersatz bedeutet ein Luftfahrzeug derselben Kategorie.


2.2. Der Vertrag zur Luftbeförderung kommt jeweils über die vom Kunden angefragte Anzahl an Fluggästen zustande. Bietet der gewählte Flug mehr Plätze zur Personenbeförderung und wünscht der Kunden nach Vertragsschluss mehr Fluggäste mitzunehmen als ursprünglich angegeben, so ist hierzu eine gesonderte Vereinbarung erforderlich. Der Kunde muss diesen Wunsch möglichst frühzeitig vor Abreise der Velvet Air mitteilen. Velvet Air wird dem Kunden dann per E-Mail mitteilen, ob die Mitnahme der weiteren Fluggäste möglich ist und welche Aufschläge hierfür ggf. zu zahlen sind. Diese E-Mail stellt ein Angebot von Velvet Air zum Abschluss des Vertrages über die Beförderung der zusätzlichen Fluggäste dar. Der Kunde kann dieses Angebot durch eine entsprechende Rückantwort an Velvet Air per E-Mail annehmen. Damit kommt der Vertrag über die Luftbeförderung der zusätzlichen Fluggäste zustande.

3. Vertragstextspeicherung und Vertragssprache
3.1. Velvet Air speichert den Vertragstext nicht. Velvet Air sendet dem Kunden innerhalb einer angemessenen Frist nach Vertragsschluss eine Bestätigung des Vertrages, in der Vertragsinhalt wiedergegeben ist, auf einem dauerhaften Datenträger zu. Die ABB kann der Kunde auch unter www.velvetair.de einsehen.
3.2. Für den Vertragsschluss stehen folgende Sprachen zur Verfügung:
a) Deutsch
b) Englisch („English“)
4. Preise
4.1. Velvet Air weist auf der Internetpräsenz keine Endpreise für die Flugbeförderung aus. Die Endpreise finden sich in den jeweiligen, per PDF abgeschickten Angeboten wieder. Die enthalten den Flugpreis, gegebenenfalls Positionierungsflüge sowie alle anfallenden Steuern und Gebühren, Zuschläge und Entgelte, die unvermeidbar und zum Zeitpunkt des Absendens der Buchung vorhersehbar sind, sowie ein der Tageszeit entsprechendes Catering, alkoholische und nichtalkoholische Getränke und die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer.
4.2. Nicht in den unter Ziffer 4.1 beschriebenen Endpreisen enthalten sind die Kosten der Enteisung, wenn das entsprechende Flugzeug vor Start enteist werden muss. Diese sind, sofern sie anfallen, vom Kunden nach Aufwand gesondert zu zahlen. Zu den Kosten der Enteisung gehören auch Enteisungskosten für Positionierungsflüge. Positionierungsflüge sind solche, die erforderlich sind, um das entsprechende Flugzeug zum gebuchten Abflugsort zu bringen, sowie wetterbedingte oder durch die Flugsicherung veranlasste Flugverzögerungen oder Ausweichlandungen. Ebenfalls nicht eingeschlossen sind gegebenenfalls anfallende Risiko-Versicherungsprämien für Krisengebiete, falls erforderlich.
4.3. Die Beförderungspreise werden für den zwischen den Parteien vereinbarten Beförderungstermin und die im Angebot enthaltene Reiseroute berechnet. Sollte der Kunde die vereinbarten Flugdaten, z.B. das Datum der Beförderung ändern, kann dies daher Einfluss auf die Höhe des Beförderungspreises haben.
4.4. Bodentransportdienste zwischen Flughäfen sowie zwischen Flughäfen und anderen Terminals sind im Beförderungspreis nicht enthalten.
4.5. Velvet Air behält sich vor, den vereinbarten Beförderungspreis nach Abschluss des Beförderungsvertrages im Fall der tatsächlich nachträglich eingetretenen und bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Veränderung der Treibstoffkosten, Veränderungen oder der Einführung von Steuern, Gebühren, Beiträgen, Sonderabgaben oder sonstigen luftfahrtspezifischen Abgaben für bestimmte Leistungen, luftfahrtspezifischen Entgelten, Emissionszertifikats-kosten, zu ändern, wenn zwischen dem Vertragsabschluss und dem vereinbarten Beförderungstermin mehr als vier Monate liegen. Von einer solchen Preisänderung wird der Kunde unverzüglich in Kenntnis gesetzt.
5. Zahlungsbedingungen
5.1. Der Kunde kann die Luftbeförderung per Vorkasse (Überweisung) zahlen.
5.2. Die gebuchte Luftbeförderung ist nach Vertragsschluss zur Zahlung fällig.
6. Vertraglicher und ausführender Luftfrachtführer
Velvet Air führt die Flugbeförderung nicht selbst durch, sondern setzt dafür jeweils eine passende Fluggesellschaft (nachfolgend „ausführender Luftfrachtführer“) ein. Velvet Air handelt daher gegenüber dem Kunden als vertraglicher Luftfrachtführer, auch vertragliches Luftfahrtunternehmen genannt.
7. Bestimmungen der Flugbeförderung
7.1. Der Kunde teilt Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Ausweisdaten seiner Fluggäste bald möglich nach Vertragsschluss, möglichst aber 48 Stunden vor dem geplanten Abflug, auf Anforderung von Velvet Air auch früher mit. Der Kunde ist verpflichtet, weitere Angaben zu machen, soweit dies durch gesetzliche oder behördliche Bestimmungen des Abflugs-, Überflugs- oder Ankunftsorts vorgegeben ist. Änderungen der Namen und sonstiger Daten hinsichtlich der Fluggäste sind in der Regel kurzfristig möglich können aber durch landesspezifische Vorgaben des Ankunfts- Überflugs- oder Zwischenlandeortes erschwert sein.
7.2. Der Kunde ist allein verantwortlich, dass er und seine Fluggäste rechtzeitig zur angegebenen Zeit zum Flughafen kommen und über alle erforderlichen Dokumente (Identitätsnachweis, Pass, Impfbescheinigung, Visum etc.) verfügen. Erscheinen Fluggäste nach der angegebenen Zeit am Flughafen, wird Velvet Air sich trotzdem, sofern möglich, bemühen, die Flugbeförderung durchzuführen, etwaige sich daraus ergebende Mehraufwendungen und -kosten von Velvet Air, sind dann aber vom Kunden zu tragen.
7.3. Wenn die Zeit, während der das Flugzeug dem Kunden vereinbarungsgemäß zur Verfügung steht, überschritten wird, weil Passagiere, Gepäck oder Frachtsendungen nicht rechtzeitig bereitstehen, weil Reisedokumente oder sonstige für die Beförderung erforderliche Unterlagen fehlen oder dies aufgrund sonstiger Handlungen bzw. Unterlassungen des Kunden, seiner Angestellten, Beauftragten oder Passagiere verursacht wird, schuldet der Kunde Velvet Air Liegegelder gemäß der Gebührenordnung des jeweiligen Flughafens sowie Aufwandsersatz für zusätzliche Boden- und Flugzeiten. Der Kunde ist zudem verpflichtet, Velvet Aviation Services auch alle weitergehenden nachgewiesenen Kosten, die durch die Nichtdurchführung des Fluges oder Verspätung entstehen, zu ersetzen.
7.4. Velvet Air bzw. der ausführende Luftfrachtführer können die Beförderung oder Weiterbeförderung von Flugästen ablehnen, wenn
– dies aus Gründen der Sicherheit notwendig ist,
– die Beförderung oder Weiterbeförderung einen Verstoß gegen behördliche oder gesetzliche Auflagen des Abflug- oder Ankunftsortes oder eines Staates, der überflogen wird, notwendig ist, oder
– das Verhalten des Fluggastes, seine geistige oder körperliche Verfassung derart ist, dass er sich selbst, andere Fluggäste oder Besatzungsmitglieder einer Gefahr aussetzt
– der Kunden den Flugpreis, einschließlich anfallender Steuern, Gebühren oder Zuschläge nicht bezahlt hat; oder
– der Fluggast nicht im Besitz gültiger Reisedokumente ist oder keine gültigen Einreisepapiere besitzt, oder
– der Fluggast an Bord die geltenden Sicherheitsvorschriften nicht einhält.
7.5. Velvet Aviation Services bzw. der ausführende Luftfrachtführer kann die Beförderung oder Weiterbeförderung von Gepäck ablehnen, wenn das Gepäck
– Gegenstände gemäß der Gefahrgutregeln der ICAO und der IATA enthält, die das Flugzeug oder Personen oder Gegenstände an Bord des Flugzeugs gefährden können, wie z.B. Explosivstoffe, komprimierte Gase, oxydierende, radioaktive oder magnetisierende Stoffe, leicht entzündliche Stoffe, giftige oder aggressive Stoffe; oder
– Gegenstände enthält, deren Beförderung nach den Vorschriften des Staates, des Abflugs- oder Ankunftsorts oder einem Staat, der überflogen wird, verboten sind; oder
– Gegenstände enthält, die wegen ihrer Beschaffenheit, z.B. Zerbrechlichkeit oder ihrer besonderen Empfindlichkeit zur Beförderung ungeeignet sind; nähere Erläuterungen für den konkreten Einzelfall können bei Velvet Air in Erfahrung gebracht werden.
7.6. Die Mitnahme folgender Gegenstände bedarf der vorherigen Zustimmung von Velvet Air:
– einzeln mitgebrachte Lithium-Batterien oder Lithium-Akkumulatoren (wie sie z.B. in Laptop-Computern, Mobiltelefonen, Uhren, Kameras, gebräuchlich sind)
– jegliche Art von Waffen, so z.B. Schuss-, Hieb- oder Stoßwaffen und Sprühgeräte, die zu Angriffs- oder Verteidigungszwecken verwendet werden, Munition und explosionsgefährliche Stoffe, Gegenstände, die ihrer äußeren Form oder ihrer Kennzeichnung nach den Anschein von Waffen, Munition oder explosionsgefährlichen Stoffen erwecken.
7.7. Die Gefahrgutvorschriften der ICAO und der IATA stellt Velvet Aviation Services dem Kunden auf Nachfrage gerne zur Verfügung, sie sind aber auch über die Website der ICAO und der IATA abrufbar. Darüber hinaus gibt die Website des Bundesluftfahrtamtes Auskunft über Gefahrgut, welches nicht im Gepäck transportiert werden darf.
8. Beendigung des Vertrages zur Luftbeförderung.
8.1. Soweit in Ziffer 8.2 und 8. 4 nichts Abweichendes geregelt ist, gelten für die Kündigung und den Rücktritt vom Luftbeförderungsvertrag die gesetzlichen Regelungen.
8.2. Der Kunde kann den Vertrag zur Luftbeförderung bis zum Zeitpunkt des vereinbarten Abfluges jederzeit kündigen. In diesem Falle ist Velvet Air berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; Velvet Air muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was Velvet Air infolge der Kündigung des Luftbeförderungsvertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der nach dem Luftbeförderungsvertrag übernommenen Leistung erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Die Parteien vereinbaren hierfür je nach Zeitpunkt der Kündigung die Zahlung eines Pauschalbetrages wie folgt:
– Kündigung bis 120 Stunden vor Abflug 10 % des Flugpreises nebst bereits angefallener Gebühren und Steuern
– Kündigung in einem Zeitraum kleiner als 120 Stunden – 72 Stunden vor Abflug: 25 % des Flugpreises nebst bereits angefallener Gebühren und Steuern
– Kündigung in einem Zeitraum kleiner als 72 Stunden – 48 Stunden vor Abflug: 50 % des Flugpreises nebst bereits angefallener Gebühren und Steuern
– Kündigung in einem Zeitraum kleiner als 48 Stunden – 24 Stunden vor Abflug: 75 % des Flugpreises nebst bereits angefallener Gebühren und Steuern
– Kündigung in einem Zeitraum kleiner als 24 Stunden vor Abflug: 100 % des Flugpreises nebst bereits angefallener Gebühren und Steuern
In jedem Fall werden Gebühren und Steuern, die aufgrund der Kündigung nicht angefallen sind, zurückerstattet. Es bleibt sowohl Velvet Air nachgelassen, in jedem Einzelfall nachzuweisen, dass ein geringerer Betrag vom Flugpreis in Abzug zu bringen ist, als auch dem Kunden nachgelassen, in jedem Einzelfall nachzuweisen, dass ein höherer Betrag vom Flugpreis in Abzug zu bringen ist oder Velvet Aviation Services keine Vergütung zusteht.
8.3. Die Regelungen der Ziffer 8. 2 berühren nicht das Recht beider Parteien zur Kündigung aus wichtigem Grund.
8.4. Kündigungen und Rücktritte haben zumindest in Textform zu erfolgen.
9. Haftung von Velvet Air
9.1. Velvet Air haftet für die Luftbeförderung von Fluggästen und deren Gepäck nach dem Übereinkommen von Montreal vom 28. März 1999, das in der Europäischen Gemeinschaft durch die Verordnung (EG) Nr. 889/2002 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2027/97 Velvet Air und durch nationale Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten umgesetzt wurden.
9.2. Soweit Velvet Air nicht nach dem Übereinkommen von Montreal vom 28.März 1999 bzw. dessen Umsetzung in die nationalen Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten haftet, haftet Velvet Air auf Schadensersatz und auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur nach Regelungen dieser Ziffer 9.2 wie folgt:
9.2.1. Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von Velvet Air sowie bei der Verletzung von Leben, Leib oder Gesundheit und nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes wird in voller Höhe gehaftet.
9.2.2. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von Velvet Air beschränkt auf Schäden, mit deren Entstehung typischerweise gerechnet werden muss und auf die Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalspflichten), deren Erfüllung die ordnungs-gemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung die jeweils andere Partei regelmäßig vertrauen darf.
9.2.3. Velvet Air haftet nicht für die Streichung und Verspätung von Flügen, soweit Velvet Air derartige Vorfälle nicht im Rahmen mindestens grober Fahrlässigkeit zu vertreten hat und die im Auftrag von Velvet Aviation Services tätigen Personen alle zumutbaren Maßnahmen zur Vermeidung des Schadens getroffen haben oder solche Maßnahmen nicht treffen konnten. Dieser Haftungsausschluss gilt insbesondere in Fällen höherer Gewalt, bei Behinderungen durch staatliche Stellen oder sonstige Dritte, Streik, Aussperrung und Krieg oder kriegsähnliche Vorfälle. Velvet Aviation Services haftet auch nicht für Handlungen anderer Fluggesellschaften, Abfertigungsunternehmen oder deren Erfüllungsgehilfen sowie für an Bord zurückgelassene Gegenstände von Passagieren. Die Haftung für Leben, Körper und Gesundheitsschäden richtet sich im Übrigen nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Ausschluss bzw. die Beschränkung der Haftung der Velvet Aviation Services gilt sinngemäß auch für alle ausführenden Vertreter, Mitarbeiter und sonstige Personen.
9.2.4. Für Beschädigungen am Flugzeug oder im Flugzeuginnenraum haftet der Kunde unbegrenzt, auch ohne Nachweis eines Verschuldens des verursachenden Fluggastes. Gleiches gilt für durch den Kunden eingesetztes zusätzliches Flugpersonal. Die Haftung des Kunden gilt unabhängig von einer Haftungsvereinbarung zwischen dem Kunden und dem Fluggast bzw. eingesetztem Flugpersonal.
9.2.5. Eine Durchführungspflicht entfällt, wenn die Beförderung oder Teile der Beförderung nicht im Einklang mit gesetzlichen und/oder verkehrsrechtlichen Bestimmungen durchführbar sind, oder wenn höhere Gewalt oder andere Sicherheitsinteressen (z. B. Witterungsbedingungen, Terrorismusereignisse etc.) eine Beförderung nicht erlauben. Fallen damit nur Teile eines Beförderungsauftrages aus, so werden nur die Kosten für die tatsächlich geleistete Beförderung berechnet.
9.2.6. Velvet Air behält sich vor, insbesondere im Falle höherer Gewalt, die Durchführung der Flugbeförderung mit einem anderen als dem vereinbarten Flugzeugtyp durchführen zu lassen. Hierbei wird Velvet Air nur solche Flugzeugtypen einsetzen, die dem gleichen Sicherheitsstandard sowie einem gleichwertigem Flugzeugtyp entsprechen.
9.2.7. Kann Velvet Airseine Vertragsverpflichtung wegen eines Ausfalls des Flugzeugs aus technischen oder operationellen Gründen oder infolge höherer Gewalt (insbesondere aufgrund der am Zielort oder auf der Flugroute herrschenden Wetterbedingungen) nach Antritt des Fluges nicht erfüllen, so schuldet der Kunde ein nach dem Verhältnis zwischen der Anzahl der dem ursprünglichen Angebot zugrundeliegenden kalkulierten Flugstunden und den tatsächlich angefallenen Flugstunden angepasstes Entgelt.
9.2.8. Ist aufgrund höherer Gewalt (insbesondere aufgrund der am Zielort oder auf der Flugroute herrschenden Wetterbedingungen) eine Landung am Zielflughafen nicht möglich und eine Ausweichlandung erforderlich, so übernimmt Velvet Aviation Services weder die Kosten für die Weiterbeförderung der Passagiere zum ursprünglich vereinbarten Bestimmungsort noch die aufgrund der Ausweichlandung sonst entstehenden Mehrkosten. Der Kunde schuldet in diesem Fall ein nach dem Verhältnis zwischen der Anzahl der dem ursprünglichen Angebot zugrundeliegenden kalkulierten Flugstunden und den tatsächlich angefallenen Flugstunden angepasstes Entgelt.
9.2.9. Ist aufgrund höherer Gewalt (insbesondere aufgrund der am Zielort oder auf der Flugroute herrschenden Wetterbedingungen) eine Landung am Zielflughafen nicht möglich und ist ein Rückflug zum Startflughafen entweder vom Kunde gewünscht oder den Umständen nach unvermeidbar, so schuldet der Kunde ein nach dem Verhältnis zwischen der Anzahl der dem ursprünglichen Angebot zugrundeliegenden kalkulierten Flugstunden und den tatsächlich angefallenen Flugstunden angepasstes Entgelt. Die Flugstunden setzen sich in diesem Fall aus dem zurückgelegten Weg insgesamt, also aus der Hin- und Rückreise zusammen.
9.2.10. Ist aufgrund höherer Gewalt (insbesondere aufgrund der am Zielort oder auf der Flugroute herrschenden Wetterbedingungen) eine Landung am Zielflughafen nicht möglich und deswegen eine Zwischenlandung erforderlich, so ist der Kunde verpflichtet, alle hieraus entstehenden Mehrkosten zu tragen.
10. Anwendbares Recht
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Wenn der Kunde Verbraucher ist, die Buchung als Verbraucher (siehe Ziffer 1.1) abgegeben hat und zum Zeitpunkt seiner Buchung seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
11. Gerichtstand
Wenn der Kunde Kaufmann ist und seinen Sitz zum Zeitpunkt der Registrierung in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Velvet Air, Berlin (Charlottenburg). Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
12. Verbraucherstreitbeilegung
12.1.1. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.
12.1.2. Velvet Air ist gesetzlich verpflichtet, den Kunden auf die E-Mail-Adresse von Velvet Air hinzuweisen. Diese lautet: charter@velvetair.de.
12.1.3. Velvet Air hat sich keiner privatrechtlich organisierten Schlichtungsstelle angeschlossen und nimmt verpflichtend beim Streitbeilegungsverfahren des behördlichen „Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz, Adenauerallee 99-103, 5311 Bonn,
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Luftverkehr/Schlichtungsstelle_node.html
https://www.bundesjustizamt.de/DE/Themen/Buergerdienste/Luftverkehr/Service/Formulare/Formulare_node.html
teil.
Velvet Aviation Services GmbH (Stand: 30. September 2021)