Nützliche Informationen: Italienische Luxussteuer für Privatjets
Im Dezember 2012 billigte das italienische Parlament eine Luxussteuer für Business-Jets und Helikopter. Der Name der Steuer lautet Salva Italia oder Aerotaxi-Steuer.
Wie hoch ist die italienische Luxussteuer?
Die Steuer wird von jedem Passagier pro einfachem Flug erhoben. Auf einer Strecke von weniger als 100 km beträgt diese 10 Euro. Für Distanzen zwischen 100-1.500 km werden 100 Euro und für Flüge über 1.500 km hinaus 200 Euro veranschlagt.
Beispiele:
- Ein Privatjet-Flug von New York nach Rom und zurück mit zwei Passagieren an Bord entspricht einer Steuer in Höhe von 800 €.
- Ein Privatjet-Flug von Genf nach Mailand mit einem Passagier an Bord entspricht einer Steuer in Höhe von 100 Euro.
Italienische Staatsflugzeuge, Rettungsflugzeuge und Hubschrauber, historische Flugzeuge sowie Linienflugzeuge, die planmäßige bzw. außerplanmäßige Handelsflüge durchführen, zahlen die Steuer nicht.
Muss ich die italienische Luxussteuer für meinen Flug im Privatjet zahlen?
Ja, die Luxussteuer ist nun für alle italienischen Flüge obligatorisch. Die Kosten für die italienische Luxussteuer werden auf Ihrer PrivateFly-Rechnung deutlich hervorgehoben. Sollte sich die Anzahl der Passagiere auf Ihrem Flug ändern, wird PrivateFly Ihnen, entsprechend der italienischen Luxussteuer, Kosten in Rechnung stellen oder erstatten. Da das Gesetz am 29. April 2012 in Kraft trat, unterliegt jeder Flug nach diesem Zeitpunkt der Steuer, wenngleich diese zunächst nicht so sammelnswert war, wie sie es nun ist. Für Flüge nach dem 30. Juni 2012 und für Flugzeuge, die in Italien, einem Mitgliedstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) registriert sind, wird die Steuer nach dem Flugdatum und zwar vor Ablauf des Folgemonats vom Betreiber entrichtet.
Details zur Aerotaxi-Steuer
Für Flugzeuge, die in einem Land außerhalb der EU bzw. des EWR registriert sind, wird die Zahlung bei der Ankunft auf italienischem Boden oder vor dem Verlassen des italienischen Hoheitsgebietes fällig. Die Luxussteuer gilt lediglich für Flugzeuge mit italienischer Registrierung sowie für alle anderen Flugzeuge, die mehr als 6 Monate auf italienischem Hoheitsgebiet zubringen. Jene Tage, an denen sich Flugzeuge in einem italienischen Wartungsbetrieb befinden, werden dabei nicht eingerechnet. Bei besagten 6 Monaten muss es sich nicht um einen kontinuierlichen Zeitraum handeln. Es werden sämtliche Zeiten im Laufe eines Jahres einbezogen. Ausländische Flugzeuge, die mehr als 6 von 12 Monaten in Italien zubringen, unterliegen der Steuer auf einer Anteilsbasis. Linienflugzeuge, die planmäßige bzw. außerplanmäßige Handelsflüge durchführen, sind von der Luxussteuer befreit, können aber der „Aerotaxi“-Steuer unterliegen.